1. Vertragsgrundlagen
1.1 Veranstalterin
Vertragspartnerin dieser AGB ist:
Magdalena Strötz
Tiroler Bergwanderführerin
Stallau 153, 83646 Wackersberg, Deutschland
1.2 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Vereinbarungen zwischen der Veranstalterin und den Teilnehmenden (im Folgenden „Teilnehmer“). Maßgeblich ist jeweils die Fassung, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültig ist.
Die Veranstalterin bietet im Alpenraum geführte Wanderungen sowie naturpädagogische Programme an, sowohl für Einzelpersonen als auch für Gruppen. Im Folgenden werden diese Angebote einheitlich als „Veranstaltungen“ bezeichnet.
Mit Abschluss des Führungsvertrags verpflichtet sich die Veranstalterin, die vereinbarte Tour durchzuführen. Der Teilnehmer verpflichtet sich im Gegenzug zur Zahlung des vereinbarten Honorars, soweit keine Unentgeltlichkeit vereinbart ist.
1.3 Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande, sobald sich beide Seiten über die wesentlichen Inhalte der Veranstaltung (z. B. Tourenziel, Zeitpunkt, Honorar, Gruppengröße) geeinigt haben. Die verbindliche Bestätigung erfolgt in der Regel schriftlich per E-Mail durch die Veranstalterin. Mit dieser Bestätigung erhält der Teilnehmer außerdem praktische Informationen (z. B. Packliste, Anfahrtsbeschreibung) sowie die Rechnung.
Buchungen können schriftlich, telefonisch oder mündlich erfolgen. Auch telefonische Buchungen sind verbindlich. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die AGB an.
Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Bei Personen mit erheblichen körperlichen oder geistigen Einschränkungen kann eine zusätzliche Zustimmung durch einen gesetzlichen Vertreter erforderlich sein.
Nimmt eine Person die Anmeldung für mehrere Teilnehmer vor, so haftet sie für die vollständige Begleichung des Rechnungsbetrags. Darüber hinaus haften alle Teilnehmer einer Gruppenbuchung gesamtschuldnerisch für das vereinbarte Honorar.
1.4 Rücktrittsrecht
Für Freizeitangebote, die zu einem festen Termin stattfinden, besteht nach § 18 Abs. 1 Z 2, Z 10; Abs. 2 und 3 FAGG kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Wanderführungen und vergleichbare Leistungen fallen unter diese Regelung.
Im Falle einer Stornierung gelten daher ausschließlich die in diesen AGB bzw. in der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung festgelegten Stornobedingungen.
2. Teilnahmevoraussetzungen
2.1 Allgemeine Anforderungen
Die Anforderungen an Kondition und Ausrüstung werden im jeweiligen Angebot beschrieben. Jeder Teilnehmer ist selbst verantwortlich für seinen Gesundheitszustand sowie für die Funktionstüchtigkeit und Sicherheit seiner eigenen Ausrüstung.
Die Veranstalterin ist verpflichtet, vor Beginn einer Tour die Ausrüstung der Teilnehmer zu prüfen. Personen, die unzureichend ausgerüstet sind oder die erkennbar nicht den Anforderungen entsprechen, können von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.
Teilnehmer sind verpflichtet, der Veranstalterin gegenüber richtige Angaben zu ihrem Gesundheitszustand zu machen, insbesondere wenn Einschränkungen bestehen, die für die Sicherheit während der Veranstaltung relevant sein könnten (z. B. Herz-Kreislauf-Probleme, Erkrankungen).
Der Konsum von Alkohol oder Drogen, die Reaktionsfähigkeit oder körperliches Leistungsvermögen beeinträchtigen, ist während der Veranstaltung nicht erlaubt.
Die Mitnahme von Hunden ist nur nach vorheriger Absprache möglich, da dies insbesondere bei Weide- und Jagdgebieten berücksichtigt werden muss.
2.2 Pünktlichkeit
Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, rechtzeitig am vereinbarten Treffpunkt zu erscheinen. Ein verspätetes Erscheinen berechtigt nicht zur Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
2.3 Risiken
Bergwandern ist mit alpinen Gefahren verbunden, die trotz sorgfältiger Planung und Führung nicht vollständig ausgeschlossen werden können. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese Risiken ausdrücklich an.
Während der Veranstaltung sind die Anweisungen der Veranstalterin verbindlich. Ignoriert ein Teilnehmer diese Anweisungen, übernimmt die Veranstalterin keine Haftung für daraus entstehende Folgen.
2.4 Versicherungen
Die Veranstalterin verfügt über die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung als Tiroler Bergwanderführerin und Mitglied im Tiroler Bergsportführerverband.
Teilnehmer sind selbst verantwortlich für zusätzliche Versicherungen, insbesondere Unfall- oder Bergekostenversicherungen. Da Hubschraubereinsätze im Gebirge sehr hohe Kosten verursachen können, wird eine entsprechende Absicherung (z. B. über eine Alpenvereinsmitgliedschaft) dringend empfohlen.
Die Veranstalterin bietet keine Rücktrittsversicherung an. Teilnehmer sind außerdem selbst für die Einhaltung von Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften verantwortlich.
3. Leistungen und Preise
3.1 Leistungsumfang
Zum Leistungsumfang gehören insbesondere Planung, Organisation und Durchführung der Tour. Nebenkosten sind nicht enthalten (siehe Punkt 3.3).
Die Angaben in der Veranstaltungsausschreibung dienen als Orientierung für den geplanten Ablauf, stellen aber keine Garantie dar. Änderungen durch Witterung, Sicherheitsaspekte oder organisatorische Gründe bleiben vorbehalten. In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
3.2 Preise
Alle Preise sind aufgrund der Kleinunternehmerregelung von der Umsatzsteuer befreit.
3.3 Nebenkosten
Nicht im Preis enthalten sind persönliche Ausgaben der Teilnehmer wie Anreise, Übernachtung, Verpflegung, Transport (z. B. Seilbahnen) oder Leihausrüstung.
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, trägt der Teilnehmer auch die Spesen der Veranstalterin (Übernachtung, Verpflegung, Fahrt- und Transportkosten). Diese sind vor Ort in bar zu begleichen.
4. Zahlungsbedingungen
Mit der schriftlichen Bestätigung per E-Mail wird die Buchung verbindlich. Gleichzeitig erhalten die Teilnehmer die Rechnung. Diese kann elektronisch zugestellt werden.
Die jeweiligen Zahlungsbedingungen und Fristen sind in der Rechnung angegeben. Erfolgt die Zahlung nicht rechtzeitig, ist die Veranstalterin nach Mahnung mit Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Stornogebühren zu verrechnen.
5. Leistungsstörungen und Haftung
5.1 Gewährleistung
Teilnehmer haben Anspruch auf ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Leistung. Mängel sind der Veranstalterin unverzüglich mitzuteilen. Unterbleibt eine solche Mitteilung, können mögliche Schadenersatzansprüche gemindert sein.
Da Veranstaltungen in freier Natur stattfinden, sind Programmänderungen durch Wetter, alpines Gelände oder die Leistungsfähigkeit einzelner Teilnehmer jederzeit möglich und zumutbar. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht in diesen Fällen nicht.
5.2 Schadenersatz
Die Veranstalterin haftet im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, soweit diese durch schuldhafte Pflichtverletzungen verursacht wurden. Eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit oder für entgangene Urlaubsfreuden ist ausgeschlossen.
Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach auf die Versicherungssumme der Haftpflichtversicherung begrenzt.
5.3 Haftungsbeschränkung
Teilnehmer nehmen an den Veranstaltungen auf eigene Gefahr teil. Ein umsichtiges und eigenverantwortliches Verhalten wird vorausgesetzt.
Die Veranstalterin trifft Entscheidungen stets nach bestem Wissen und Gewissen, dennoch bleibt ein Restrisiko bestehen. Jeder Teilnehmer ist daher angehalten, sich ausreichend vorzubereiten (Kondition, Technik, Eigenverantwortung).
Missachtet ein Teilnehmer die Anweisungen der Veranstalterin oder verursacht durch Fehlverhalten Schäden, so übernimmt die Veranstalterin hierfür keine Haftung, soweit sie nicht selbst ein Mitverschulden trifft. In solchen Fällen stellt der Teilnehmer die Veranstalterin von Ansprüchen Dritter frei.
6. Rücktritt vom Vertrag
6.1 Stornierung durch den Teilnehmer
Absagen müssen schriftlich per E-Mail an magdalena.stroetz@gmx.net erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs.
Bei Stornierungen gelten die in der jeweiligen Buchungsbestätigung genannten Bedingungen. Zusätzlich können bereits entstandene Nebenkosten (z. B. Reservierungen, Führerspesen) in Rechnung gestellt werden. Auch Stornokosten von Unterkünften oder Transportmitteln sind vom Teilnehmer zu tragen.
Eine wetterbedingte Absage durch den Teilnehmer gilt ebenfalls als Stornierung.
Stellt der Teilnehmer eine Ersatzperson, die die Buchung vollständig übernimmt, entfallen Stornogebühren.
6.2 Rücktritt durch die Veranstalterin vor Beginn der Tour
6.2.1 Mindestteilnehmerzahl
Wird die in der Ausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann die Veranstalterin bis zum angegebenen Stichtag vom Vertrag zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig zurückerstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
Auf Wunsch kann ein neues Angebot mit einem angepassten Preis für eine kleinere Gruppe erstellt werden. Eine Verpflichtung zur Durchführung besteht jedoch nicht.
6.2.2 Höhere Gewalt
Bei unvorhersehbaren Ereignissen, die eine sichere Durchführung unmöglich machen (z. B. Naturkatastrophen, widrige Wetterbedingungen, Krankheit des Bergwanderführers, Epidemien, Krieg, Streiks), kann die Veranstalterin die Veranstaltung absagen.
In diesem Fall werden bereits gezahlte Beträge vollständig zurückerstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
6.3 Rücktritt durch die Veranstalterin nach Beginn der Tour
6.3.1 Ungebührliches Verhalten
Stört ein Teilnehmer durch sein Verhalten den Ablauf erheblich und trotz Abmahnung, kann er von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Bereits gezahlte Beträge werden nicht erstattet. Zusätzliche Kosten (z. B. Rückreise, Unterkunft) trägt der Teilnehmer selbst.
6.3.2 Unmöglichkeit der Durchführung
Muss eine Tour abgebrochen werden (z. B. wegen Wetter, Krankheit der Führerin, höherer Gewalt), haben die Teilnehmer Anspruch auf anteilige Rückerstattung der nicht erbrachten Leistungen. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
6.3.3 Änderung des Tourenverlaufs
Die Veranstalterin kann aus Sicherheits- oder organisatorischen Gründen den Verlauf oder die Inhalte einer Tour ändern. Dazu zählen etwa Wetterumschwünge, Ausfälle von Transportmitteln oder nicht verfügbare Unterkünfte. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
7. Vertragsänderungen
Die Veranstalterin behält sich vor, Preise anzupassen, wenn zwischen Buchung und Veranstaltung mehr als drei Monate liegen und Gründe außerhalb ihres Einflussbereichs dies erforderlich machen.
Programmänderungen durch Wetter, alpine Gefahren oder Leistungsgrenzen einzelner Teilnehmer bleiben vorbehalten. Sollte eine Tour aus Sicherheitsgründen abgebrochen werden müssen, können daraus keine Ersatzansprüche abgeleitet werden.
Kann die Veranstalterin aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit, familiäre Notfälle) die Tour nicht selbst leiten, darf sie die Durchführung an eine qualifizierte Ersatzperson übertragen.
8. Datenverarbeitung
Personenbezogene Daten der Teilnehmer werden ausschließlich zur Abwicklung der Buchung und Durchführung der Veranstaltung verwendet und gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht ohne Zustimmung des Teilnehmers, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
9. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Stand: 25.08.2025